Schloss

Das Schloss, das seit 1518 nach den Hohenzollern im Besitz der Freiherren von Eyb ist, ist eine echte Sehenswürdigkeit. Älteste Bauteile werden sogar um das Jahr 1200 datiert. Die Reichsfreiherren von Eyb standen in vielfacher Beziehung zu den Hohenzollern, bspw. als Geheimrat, Hofmeister, Regierungsrat oder Rittmeister. 

Besondere Verbindungen zwischen dem Hause Hohenzollern und den Freiherren von Eyb:

  • Ritter Ludwig v. Eyb (*1417, †1502) war einer der wichtigsten Berater der Kurfürsten von Brandenburg des Hauses Hohenzollern, um die Finanzen zu ordnen.
  • Dr. Thilo v. Livonius Freiherr v. Eyb wurde 2013 von Prinz Oskar v. Preußen aus dem Hause Hohenzollern zum Rechtsritter des Johanniter Ordens ernannt und geschlagen.

Zu besichtigen:

  • Das Schloss Neuendettelsau befindet sich in Privatbesitz der Familie von Livonius Freiherren von Eyb. Die App bietet dennoch die Möglichkeit das geschichtsträchtige Gebäude virtuell zu besichtigen.
  • Adresse: Hauptstr. 30, 91564 Neuendettelsau

Geschichtliches:

  • Die Schlossherren auf Neuendettelsau waren nicht nur Eigentümer von Schloss und umliegendem Land, sondern auch "Dorfobrigkeit": Sie hatten das Präsentationsrecht für den Pfarrer (bis 1955) und seit dem 16. Jh. für den Lehrer (bis 1918), d.h. sie ernannten diese.
  • Bis 1848 waren sie für die Sicherheit und Ordnung im Dorf verantwortlich und setzten bis 1670 die Dorfordnung fest.
  • Bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit (1848) übten sie auch die niedere Gerichtsbarkeit aus, sie sprachen also das Recht über Straftaten, die nicht der "hochfraischlichen hohen Obrigkeit" zustanden. Das waren z.B. todeswürdige Verbrechen, wie Mord, Notzucht, Diebstahl und Straßenraub.
  • Die Schlossherren waren auch die Grundherren des Ortes, da sie das Obereigentum an allen Grundstücken der Dorfflur besaßen. Das Nutzeigentum gaben sie an Bauern ab, die als Gegenleistung zu Dienst und Abgaben verpflichtet waren. An diese alte Rechtsordnung (bis 1848) erinnert heute noch die Zehntscheune im Schlossareal, an der die Jahreszahl 1543 angebracht ist.

 

 

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